Die Europäische Kommission hat beschlossen, die Anwendung des EU-Lieferkettengesetzes um ein Jahr zu verschieben und die Anforderungen für Unternehmen zu lockern. Die neuen Regelungen sollen nun ab dem 26. Juni 2028 gelten. Die Verschiebung soll Unternehmen mehr Zeit geben, sich auf die neuen Verpflichtungen vorzubereiten. Damit reagiert die Kommission auf den anhaltenden Druck der Wirtschaft, die sich über hohe bürokratische Belastungen beklagt.
Mehr Zeit für Unternehmen
Ursprünglich war geplant, dass Unternehmen mit mehr als 1000 Beschäftigten bereits ab Mitte 2027 für Menschenrechtsverletzungen und Umweltverschmutzung in ihren Lieferketten haften. Nun hat die EU-Kommission vorgeschlagen, den ersten Stichtag um ein Jahr auf den 26. Juni 2028 zu verschieben. Ein Jahr später soll das Gesetz dann vollständig greifen.
Lockerung der Sorgfaltspflichten
Ein wesentlicher Bestandteil der neuen Pläne ist die Reduzierung der Anforderungen an Unternehmen. So sollen diese nicht mehr die gesamte Lieferkette überwachen müssen, sondern nur noch ihre direkten Zulieferer. Auch die Dokumentationspflichten werden verringert: Anstelle eines jährlichen Nachweises müssen Unternehmen ihre Einhaltung der Menschenrechts- und Umweltstandards nur noch alle fünf Jahre nachweisen.
Darüber hinaus plant die Kommission, die zivilrechtliche Haftung für Verstöße gegen das Gesetz in der gesamten EU einzuschränken. Diese Maßnahme soll Unternehmen zusätzliche Sicherheit geben und potenzielle Klagen reduzieren.
Erweiterte Reformpläne der EU-Kommission
Die Verschiebung des Lieferkettengesetzes ist Teil einer größeren Strategie der EU-Kommission zur Entlastung von Unternehmen. Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen kündigte eine „beispiellose Anstrengung“ an, um regulatorische Belastungen zu reduzieren.
Neben dem Lieferkettengesetz sollen auch die Vorgaben für die Nachhaltigkeits-Berichterstattung um zwei Jahre verschoben und neu verhandelt werden. Nach Angaben der Kommission sollen dadurch rund 80 Prozent der bisher betroffenen Unternehmen von den Verpflichtungen ausgenommen werden.
CO2-Abgaben: Neue Regelungen für Importe
Auch bei den CO2-Emissionen von Importen plant die EU-Kommission Erleichterungen. Unternehmen, die weniger als 50 Tonnen Stahl, Aluminium, Zement oder Düngemittel in die EU importieren, sollen von der CO2-Abgabe befreit werden. Diese Regelung soll vor allem kleinere Unternehmen entlasten und Bürden für den grenzüberschreitenden Handel reduzieren.
Reaktionen aus Wirtschaft und Politik
Die geplante Verschiebung und Lockerung der Auflagen stößt auf gemischte Reaktionen. Wirtschaftsverbände begrüßen den Vorschlag der Kommission, da dieser mehr Planungssicherheit und weniger bürokratischen Aufwand mit sich bringt. Menschenrechts- und Umweltorganisationen hingegen kritisieren die Entscheidung als Rückschritt im Kampf gegen Ausbeutung und Umweltzerstörung.
Es bleibt abzuwarten, wie das EU-Parlament und die Mitgliedsstaaten auf die Vorschläge der Kommission reagieren werden. Eine endgültige Entscheidung über die Gesetzesänderungen wird voraussichtlich in den kommenden Monaten getroffen.
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