Die rund 66.000 Mitarbeiter der EU-Institutionen dürfen sich ab April auf eine erneute Gehaltserhöhung freuen. Es handelt sich um die siebte Erhöhung seit Anfang 2022. Diese Anpassung betrifft das Jahr 2024 und wird nun im April ausgezahlt.
Gehaltssteigerungen und Nachzahlungen
Im vergangenen Jahr hätten die Gehälter eigentlich um 8,5 Prozent steigen sollen, doch die EU-Kommission entschied sich, die Erhöhung aufgrund der hohen Belastung zu drosseln. Sie zog eine sogenannte „Mäßigungsklausel“ heran und zahlte zunächst nur eine Erhöhung von 7,3 Prozent aus. Der Restbetrag von 1,2 Prozent folgt nun im April.
Das niedrigste Grundgehalt der EU-Mitarbeiter wird sich dadurch von 3361 Euro zu Beginn des Jahres 2024 auf 3645 Euro ab April erhöhen. Die höchsten Gehälter, die bisher bei 23.262 Euro lagen, steigen auf 25.229 Euro.
Höhere Einkommen für Führungskräfte
Besonders profitieren von dieser Gehaltssteigerung auch die Mitglieder der EU-Kommission. So erhält Präsidentin Ursula von der Leyen ab April eine monatliche Erhöhung von mehr als 2700 Euro. Ihr Gehalt steigt auf rund 34.800 Euro monatlich. Die EU-Kommissare bekommen ebenfalls eine deutliche Erhöhung von etwa 2200 Euro, sodass ihr Gehalt bei rund 28.400 Euro liegt.
Undurchsichtige Gehaltsformel
Die Gehälter der EU-Beschäftigten werden auf Grundlage einer komplizierten Formel angepasst, bei der Faktoren wie die Inflation in Brüssel und Luxemburg sowie die Entwicklung der Gehälter im öffentlichen Dienst der Mitgliedsländer berücksichtigt werden. Die genaue Berechnung bleibt für viele Beobachter schwer nachvollziehbar.
Sonderregelung aufgrund hoher Inflation
Normalerweise werden die Gehälter einmal jährlich rückwirkend zum 1. Juli angepasst. Aufgrund der anhaltend hohen Inflation in den letzten Jahren wurde jedoch eine Sonderregelung getroffen, die es ermöglichte, einen Teil der Erhöhung bereits zum 1. Januar auszuzahlen. Dadurch profitierten die EU-Mitarbeiter seit 2022 gleich doppelt: Zum 1. Januar und zum 1. Juli gab es jeweils eine Gehaltserhöhung.
Mögliche weitere Erhöhungen
In diesem Jahr könnte es sogar zu drei Gehaltserhöhungen kommen. Sollte die Inflation weiterhin hoch bleiben, ist es wahrscheinlich, dass die EU-Mitarbeiter ab April die Nachzahlung für 2024 erhalten. Darüber hinaus könnte eine vorgezogene Erhöhung rückwirkend zum 1. Januar erfolgen. Eine weitere Anpassung könnte dann ab dem 1. Juli folgen.
Die steigenden Gehälter der EU-Mitarbeiter werfen Fragen hinsichtlich der Haushaltsführung auf, doch angesichts der hohen Lebenshaltungskosten und der politischen Sensibilität in Europa wird die Anpassung von vielen als notwendig erachtet.